Info Parkpickerl ab 1.März 2022

Folgende Regelung betrifft auch die Parkmöglichkeiten um unserer Kleingartenanlage. Mit der Ausweitung des Parkpickerls in Wien entsteht an der Bezirksgrenze eine Überlappungszone mit Liesing. Ab 1.März 2022 gilt das Parkpickerl für Meidling auch für die Auer-Welsbach-Straße von der Ecke Jettmargasse bis Sackgasse und auf der Liesinger Seite der Kirchfeldgasse von der Chromygasse bis zum Umkehrplatz.


Sie können auch dann ein Parkpickerl beantragen, wenn Sie einen Nebenwohnsitz in einem

  • „Erholungsgebiet Kleingarten“,
  • „Erholungsgebiet Kleingarten ganzjähriges Wohnen“ oder
  • „Erholungsgebiet Badehütte“

haben (Saisonpickerl).  Auch bei diesem Saisonpickerl müssen Sie den Hauptwohnsitz in Wien haben. Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Parkpickerl für Bewohner*innen.

Das Saisonpickerl ist nur in der Gartensaison von März bis Oktober gültig. Sie können zusätzlich zum Saisonpickerl (Parkpickerl für den Nebenwohnsitz im Kleingarten) auch für den Hauptwohnsitz ein Parkpickerl bekommen.

Wenn Sie den Antrag auf Ausstellung eines Parkpickerls für den Hauptwohnsitz gleichzeitig mit dem Antrag auf Ausstellung des Parkpickerls für den Nebenwohnsitz (Saisonpickerl) stellen, ist das Magistratische Bezirksamt Ihres Hauptwohnsitzes zuständig. Wenn Sie nur für den Nebenwohnsitz das Saisonpickerl beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an das Magistratische Bezirksamt Ihres Nebenwohnsitzes.

Weitere Informationen zum Parkpickerl unter https://www.wien.gv.at/verkehr/parken/kurzparkzonen/parkpickerl-stadtweit.html