Kleingartenverein Am Anger

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Weiterverkauf von Kleingartenparzellen

Erfahrungen zeigen, dass es beim Erwerb von Kleingartenparzellen im Eigentum häufig zu Informationsmängeln kommt, wenn neue Eigentümer nicht ausreichend über ihre Rechte, Regeln und Verpflichtungen informiert werden. Dies betrifft insbesondere die ursprüngliche Vereinbarung mit dem Zentralverband, die von jedem Erstkäufer unterzeichnet wurde. Daher haben wir die wichtigsten Informationen zu dieser Vereinbarung sowie zu den damit verbundenen Rechten und Pflichten für Sie zusammengefasst.

Hier der Link zu den Informationen.