Im Februar, März und April wurde am Dach des Vereinshauses gehämmert und gesägt. Nachdem sich das Vordach und das Hauptdach des Vereinshauses in einem schlechten Zustand befand und bei Wind der Lärm durch die lockeren Platten für die Nachbarn nicht mehr zumutbar war, wurde von der Vereinsleitung eine Sanierung beschlossen. Durchgeführt wurden die Sanierungsarbeiten mit befreundeten Handwerkern eines Pächters, der selbst Dachdecker ist, um Kosten zu sparen. Das Holz wurde von Mitgliedern der Vereinsleitung gestrichen, sodass unser Vereinshaus jetzt wieder weitere gute Dienste leisten wird.
Blumenmarkt 2022
Am 24. April 2022 und am 8. Mai 2022 findet von 7 bis 12 Uhr wieder unserer jährlicher Blumenmarkt statt. Stellplatznutzer am offenen Parkplatz müssen in diesem Zeitraum mit Einschränkungen bei der Stellplatzbenutzung rechnen.
Einladung zur GV 2022
Mitglieder die für die Zustellung der Vereinsinformationen per Mail angemeldet sind, haben die Einladung zur Jahreshauptversammlung 2022 und weiteres Informationsmaterial am 10.03.2022 in ihr Postfach bekommen. Sollte diese Personengruppe keine Mail bekommen haben, sehen sie auch im Spamordner nach. Alle anderen Mitglieder bekommen die Vorschreibung in den kommenden Tagen per Post oder direkt in die Postkästen ihrer Parzellen.
Info Parkpickerl ab 1.März 2022
Folgende Regelung betrifft auch die Parkmöglichkeiten um unserer Kleingartenanlage. Mit der Ausweitung des Parkpickerls in Wien entsteht an der Bezirksgrenze eine Überlappungszone mit Liesing. Ab 1.März 2022 gilt das Parkpickerl für Meidling auch für die Auer-Welsbach-Straße von der Ecke Jettmargasse bis Sackgasse und auf der Liesinger Seite der Kirchfeldgasse von der Chromygasse bis zum Umkehrplatz.
Sie können auch dann ein Parkpickerl beantragen, wenn Sie einen Nebenwohnsitz in einem
- „Erholungsgebiet Kleingarten“,
- „Erholungsgebiet Kleingarten ganzjähriges Wohnen“ oder
- „Erholungsgebiet Badehütte“
haben (Saisonpickerl). Auch bei diesem Saisonpickerl müssen Sie den Hauptwohnsitz in Wien haben. Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Parkpickerl für Bewohner*innen.
Das Saisonpickerl ist nur in der Gartensaison von März bis Oktober gültig. Sie können zusätzlich zum Saisonpickerl (Parkpickerl für den Nebenwohnsitz im Kleingarten) auch für den Hauptwohnsitz ein Parkpickerl bekommen.
Wenn Sie den Antrag auf Ausstellung eines Parkpickerls für den Hauptwohnsitz gleichzeitig mit dem Antrag auf Ausstellung des Parkpickerls für den Nebenwohnsitz (Saisonpickerl) stellen, ist das Magistratische Bezirksamt Ihres Hauptwohnsitzes zuständig. Wenn Sie nur für den Nebenwohnsitz das Saisonpickerl beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an das Magistratische Bezirksamt Ihres Nebenwohnsitzes.
Weitere Informationen zum Parkpickerl unter https://www.wien.gv.at/verkehr/parken/kurzparkzonen/parkpickerl-stadtweit.html